Sehr geehrte Patientinnen und Patienten der zahnärztlichen Praxen in Hessen,
auch wenn nach Meinung der Expertinnen und Experten - allen voran des Robert-Koch-Instituts (RKI) - kein Grund zu übertriebener Beunruhigung besteht, ist die Eindämmung einer weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) das Gebot der Stunde.
Wenn Sie sich in den nächsten Tagen in zahnärztliche Behandlung begeben wollen, beachten Sie daher bitte unbedingt die folgenden,
nach den möglichen Risiken abgestuften Empfehlungen:
a) Sie waren in den letzten zwei Wochen nicht in einem Risikogebiet (siehe aktuelle Informationen zum In- und Ausland) und haben keine Symptome einer Grippe (Husten, Schnupfen, Halskratzen, ggf. Fieber):
b) Sie waren aber in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet (s.o.), haben aber keine Symptome (s.o.) einer Grippe:
2. Sie fühlen sich krank oder haben Symptome einer Grippe:
Die beste und einfachste Art, die Übertragung zu vermeiden ist wie bei „normaler“ Grippe die Befolgung der Grundregeln der allgemeinen Infektionsprävention: Vermeiden Sie Körperkon- takt (Händeschütteln etc.), halten Sie Abstand zu Ihren Mitmenschen und meiden Sie größere Menschenansammlungen. Niesen oder Husten Sie in Ihre Armbeuge und werfen Sie benutzte Taschentücher unmittelbar nach Gebrauch in einen Papierkorb mit Deckel. Waschen Sie mehrmals täglich gründlich die Hände und vermeiden Sie, Ihr Gesicht zu berühren, lüften Sie in regelmäßigen Abständen die Räume in Ihrem Zuhause.
Weitere, kontinuierlich aktualisierte Hinweise finden Sie u.a. auf den Internetseiten des RKI (ww.rki.de), des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de), des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (www.soziales.integration.de), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.bzga.de) sowie über die hessenweite Hotline unter Tel.-Nr. 0800- 5554666.
Ihre
Landeszahnärztekammer Hessen K.d.ö.R.